Viele Häuslerbauer entschließen sich dazu, das eigene Haus mittels eines Bauträgers bauen zu lassen und zwar als sogenanntes schlüsselfertiges Haus. Schlüsselfertige Häuser werden von fast allen Bauunternehmern angeboten und stellen für die Bauherren in der Regel eine gute Alternative dar, wenn zum einen das handwerkliche Geschick für die Muskelhypothek fehlt, zum anderen, wenn die anfallenden Kosten im Vorfeld feststehen sollen.
Aber ist ein als schlüsselfertig angefertigtes Haus wirklich schlüsselfertig und gleich beziehbar? Oder muss der Bauherr letztendlich nicht doch noch gewisse Arbeiten übernehmen, bevor die gesamte Familie ins neue Haus einziehen kann?
Grundsätzlich kann man sagen, dass ein schlüsselfertiges Haus, mit Abstrichen, gleich auch beziehbar ist. Hier gibt es allerdings oftmals einige Vertragsmerkmale, die möglicherweise bestimmte Gewerke im Vorfeld ausschließen, sodass der Bauherr hier noch vor dem Einzug selbst tätig werden muss. So sind beispielsweise vielfach die Tapezierarbeiten und Malerarbeiten nicht mit im Preis enthalten und werden deshalb von der Baufirma auch nicht ausgeführt.
Und auch die Gartenanlage bleibt hier in der Regel außen vor.
Wer wirklich ein schlüsselfertiges Haus beziehen möchte, der sollte aus diesem Grund unbedingt vor Vertragsabschluss nachfragen, ob wirklich alle Leistungen vom Bauträger erfüllt werden, oder ob es nicht doch noch Arbeiten gibt, die der Bauherr selbst leisten muss.
Wer dazu nicht gewillt ist, der kann dies in den meisten Fällen vertraglich regeln und mit einer zusätzlichen preislichen Aufwendung erledigen lassen. Das kann entweder der Bauträger selbst, oder aber, im Beispiel der Tapezierarbeiten, ein örtlicher Malerbetrieb übernehmen. So kann das Haus schlüsselfertig bezogen werden, ohne das der Bauherr hier selbst Hand anlegen musste.