Gebäude kann man bei Vermietung abschreiben

Jede Person kann in Deutschland ein Gebäude abschreiben, auch wenn dieses nicht selbst bewohnt, sondern nur vermietet wird. Die Abschreibung erfolgt hier linear. Das bedeutet, dass in jedem Jahr ein gleichmäßiger Betrag vom Haus abgeschrieben wird, bis nach einigen Jahren buchungsgemäß kein Wert mehr für das Gebäude in der Buchhaltung steht. Der einzige Umstand, der in Kauf genommen werden muss, ist, dass explizit kein Teil des Gebäudes selbst genutzt wird. Ansonsten schränken sich die Einsparmöglichkeiten hier stark ein.

Ein Grund für die Abschreibung ist der steuerliche Vorteil. Die Abschreibung mindert die Einnahmen und somit die Last der Steuern. Deshalb lohnt sich die Abschreibung vor allem für Menschen, die über ein hohes finanzielles Einkommen verfügen. Die Abschreibung ist hierbei langfristig zu sehen. Die Immobilie kann über einen Zeitraum von bis zu 50 Jahren abgeschrieben werden. Das bedeutet eine steuerliche Ersparnis über 50 Jahre hinweg. Dies zahlt sich aus, wenn für die Altersrente ebenfalls Steuern zu erwarten sind – was nicht in jedem Fall so erwartet werden kann.

Hier gibt es allerdings Unterschiede. Immobilien, die vor 1925 erbaut wurden, können insgesamt nur 40 Jahre abgeschrieben werden. Die Abschreibung des Gebäudes ist deshalb vom Gesetzgeber vorgesehen, da er davon ausgeht, dass sie die Häuser mit der Zeit abnutzen und an Wert verlieren. Schließlich muss der Vermieter auch Gelder investieren. Beispielsweise nimmt die Renovierung und Sanierung immer wieder hohe Gelder in Anspruch. Damit diese Ausgaben gedämpft werden, können pro Jahr zwei Prozent des Wertes abgeschrieben werden. Allerdings ist immer zu berücksichtigen, dass nur das Gebäude selbst abgeschrieben werden kann. Das Grundstück unterliegt nicht der Abschreibung. Daher rentiert sich in manchen Fällen eventuell der Neubau eines Hauses.