Das Traumhaus nach eigenen Vorstellungen errichten lassen

Das Traumhaus nach eigenen Vorstellungen errichten lassenIn den eigenen vier Wänden zu wohnen, steht auf der Prioritätenliste vieler Deutscher ganz weit oben. Besonders beliebt sind bei vielen Menschen die Hansestädte. Ist es dann endlich soweit, ist nur noch der Umzug Hamburg oder der Umzug Kiel zu absolvieren, und schon kann das Traumhaus bezogen werden. Doch ehe es soweit ist, müssen zunächst einmal viele organisatorische Dinge geregelt werden.

An erster Stelle steht die Baugenehmigung

Bevor das Traumhaus wachsen kann, müssen erst einmal die bürokratischen Hürden genommen werden. Wenn keine Baugenehmigung vorliegt, kann auch nicht gebaut werden. Das ist also das erste, worum sich der künftige Hausbesitzer kümmern muss. Ist bereits ein Bebauungsplan vorhanden, kann man auch nicht einfach so bauen, wie man möchte, sondern muss sich an bestimmte Regeln halten. Der Bebauungsplan ist bei der Gemeinde einsehbar und gibt darüber Auskunft, ob ein Gelände überhaupt bebaut werden darf. Auch die zulässige Dachform oder die Anzahl der Geschosse ist im Bebauungsplan festgehalten. Hier muss sich jeder Bauherr daran halten. Wenn kein Bebauungsplan vorliegt, muss sich der Bauherr bei seinem Hausbau nach der gewachsenen Umgebung richten. Hier muss sich das Haus einfügen. Um überhaupt zu erfahren, ob man sein Traumhaus überhaupt dort bauen kann, wo man möchte, empfiehlt es sich eine Bauvoranfrage zu stellen. Die Baubehörde erteilt dann Auskunft, ob die geplante Bebauung überhaupt möglich ist.

Auf das Bundesland kommt es an

Einheitliche Regelungen gibt es bei der Bauvoranfrage nicht. Dies ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, so dass man sich immer an das jeweilige Land wenden muss. Da Baurecht Ländersache ist, weichen einige Details voneinander ab, obwohl es eine bundesweite Musterbauordnung gibt. Am besten erkundigt man sich bei der Gemeinde, die Auskunft darüber geben kann. Auch beim Bauantrag gibt es unterschiedliche Regelungen, die sich nach Bundesland unterscheiden.