Ein Garten macht Freude und bietet einen Raum zur Entspannung und Erholung. Allerdings gibt es auch bei der Gestaltung des Gartens abhängig vom Standort bestimmte Vorschriften, die eingehalten werden müssen, damit es keine Konflikte mit den Nachbarn, der Gemeinde oder dem Verein gibt. Wer hier Sicherheit haben möchte, sollte sich bei der zuständigen Stelle erkundigen. Dies ist der sicherste Weg, um Streitereien vorzubeugen.
Die Bauvorschriften Einzelheiten werden von Bundesland zu Bundesland verschieden geregelt. Einige Vorschriften sind aber in fast jedem Bundesland üblich und werden vom sogenannten Nachbarschaftsrecht geregelt. Das Bundesbauamt hat mit diesen Fragen nichts zu tun.
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Anpflanzung von Bäume und Sträucher im Garten
Beim Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist ein Mindestabstand zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Der Grund liegt zum einen in der Verschattung des angrenzenden Grundstücks und dem Vorbeugen von Moos und herabfallendem Laub. Daher ist auch besser, sich vor dem Anpflanzen zu erkundigen wie hoch und breit eine Pflanze oder ein Baum werden kann und natürlich ob es möglich ist, diese ohne Schaden zurückzuschneiden. Bei einer entsprechenden Beeinträchtigung kann der Nachbar darauf bestehen, die Pflanze entfernen zu lassen. Die erlaubten Abstände können von Bundesland zu Bundesland abweichen. Der Mindestabstand beträgt in der Regel vier Meter. Weitere Informationen können die Gemeindeverwaltung oder ein Rechtsanwalt geben. Ist der Baum oder die Pflanze aber bereits auf dem Grundstück vorhanden und älter als fünf Jahre, kann der Nachbar in der Regel keine Entfernung mehr fordern. Ansonsten genügt es, den Baum zurückzustutzen. Hier gelten die üblichen Zeiten. Das gleiche gilt auch für Gebäude und Sichtschutzwände. Diese Regel kann allerdings durch eine Baumschutzordnung eingeschränkt werden, die manche Gemeinden beschlossen haben. Geschütze Bäume dürfen in der Regel nur nach Erteilung einer Ausnahmegenehmigung beseitigt werden.
Anpflanzen einer Hecke
Je nach Bundesland gelten auch für Hecken andere Regeln als für frei stehende Bäume. Wir hoch eine Hecke wachsen darf richtet sich nach dem gültigen Nachbarschaftsgesetz. Bei angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen oder Wäldern gelten wiederum Sonderregelungen. Bei einer Wuchshöhe von zwei Meter gilt in der Regel ein Mindestabstand von 50 Zentimetern. Passendes Werkzeug ist andernfalls nützlich. Je weiter eine Hecke vom Nachbargrundstück weg steht, desto höher darf sie auch wachsen. Wird eine Hecke an der Grundstücksgrenze gepflanzt, dann gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die gemeinschaftliche Pflege einer Hecke ist dann von beiden Grundstückeigentümern zu übernehmen. Aber auch das Anpflanzen kann nur im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen.