Aufgaben von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben

Aufgaben von zertifizierten EntsorgungsfachbetriebenEine ganze Reihe von Anforderungen wird an die Entsorgungsfachbetriebe innerhalb der Europäischen Union gestellt. Auch die EU hat sich bereits auf die Zertifizierung und die Förderung der Kreislaufwirtschaft eingestellt.

Die fachgerechte Entsorgung von Abfällen gehört zur Umsetzung der Richtlinien über Industrieemissionen. Die Sensibilisierung auf den Umweltschutz machte solche Vorgaben und Zertifizierungen notwendig. Gerade die Baustoffbranche kann nach Abbrucharbeiten zahlreiche Baustoffe abfahren lassen, damit diese einer Recyclingverwendung durch fachgerechte Wiederaufarbeitung zugeführt werden.

Baustoffrecycling in Berlin

Der Bauboom auf dem Berliner Markt dauert unvermindert an. Für die Bereiche Straßen- und Tiefbau und Garten- und Landschaftsgestaltung steht der Baustoffhandel zur Verfügung. Auch die zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe beliefern die Kunden mit Baustoffen, welche aus der Entsorgung sortiert und aufbereitet wurden. Viele Gebrauchtsteinpflaster landen so nicht auf der Müllhalde, sondern sie zieren unsere Straßen und Gehwege.

So verkauft der Baustoffhandel unserer Umwelt zuliebe nicht nur neu hergestellte Materialien, sondern er kann auch aus dem Baustoffrecycling entsprechende Werkstoffe zur Weiterverwendung liefern. Den Kunden werden auch bei Sanierungen Container bereitgestellt und einige dieser Baustoffe wie Altholz, Verpackungs- und Dämmmaterialien, Sande und Kies, Ziegel, Lehmboden, Asphaltfräsgut, Rigips- oder Betonplatten usw. werden dem nächsten Kunden auch wieder weitergegeben. So manches, was man vielleicht für nicht wiederverwertbaren Abfall hält kann nämlich recycelt werden.

Zertifizierung der Entsorgungsfachbetreiber

Zum Schutz der Umwelt wurde im Laufe der Jahre ein Gesetz zur Förderung und Sicherung der umweltverträglichen Weiterbewirtschaftung von Abfällen auf den Weg gebracht. Dieses Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt in § 56 auch die Zertifizierung der entsprechenden Fachbetriebe.

Zur Zertifizierung sind folgende Nachweise und Überwachungen notwendig:

  • Nachweis über Anerkennung durch die Behörden
  • Kenntnis der Abfallarten
  • Unterliegen der technischen Überwachungsorganisation oder
  • Überprüfung durch Sachverständige

Die Zertifizierung erfolgt dementsprechend auch nur dann, wenn die Entsorgergemeinschaft seinen Betrieb so organisiert, dass eine Fachbelegschaft mit Fach- und Sachkunde für die Wahrnehmung der Aufgaben zuständig ist. Zudem gehört hierzu auch die entsprechende gerätetechnische Ausstattung.

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