Preisvergleich bei der Wohngebäudeversicherung

Preisvergleich bei der WohngebäudeversicherungEin Wohngebäudeversicherungsvertrag ist ein Vertrag nach dem Versicherungsvertragsgesetz. Oftmals werden in einem solchen Vertrag verschiedene Versicherungsarten kombiniert, z. B. die Feuer-, die Leitungswasser- und die Sturmversicherung. Ein Nachteil auf dem Markt ist, dass nach dem EU-Wettbewerbs-Recht seit 1994 ein jedes Versicherungsunternehmen die Bedingungen ihrer Police selbst bestimmen kann. Deswegen ist es zum Vorteil der Kunden gut Vergleichsseiten im Internet zu suchen auf denen die Wohngebäudeversicherung im Test vorgestellt wird. Hierbei kann man auch für das Auto die günstigste Kfz-Versicherung finden. Betreiber entsprechender Websites und Portale kennen sich in der Regel mit der Materie hervorragend aus, sie sammeln Informationen und Meinungen und können so zu einer mehr oder minder neutralen Bewertung finden.

Schließt man eine Wohngebäudeversicherung ab, dann ist in der Regel gewährleistet, dass das Gebäude, aber auch das Gebäudezubehör, wie Terrassen, Türöffnungsanlagen oder Müllboxen versichert sind. Des Weiteren, wenn es im Vertrag zusätzlich vereinbart wird, sind auch Garagen, Gartenhäuser und Ähnliches versichert. Auch Einbaumöbel wie Einbauküchen, die zum Beispiel mit einer Hausratversicherung nicht abgedeckt sind, sind in der Police inbegriffen. Natürlich sind alle Dinge, die versichert sind, auch die Ursachen, die zu einer Schadenregulierung führen, genau definiert. Ein Brand zum Beispiel ist nach dem Versicherungsrecht „Feuer das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.“ Die in der Wohngebäudeversicherung integrierte Feuerversicherung schützt ebenso vor Schäden aus Blitzeinschlägen, Explosionen und Implosionen. Im Kriegsfalle gelten allerdings einige Sonderbestimmungen.

Durch die Wasserversicherung ist ein Schutz vor Leitungswasserschäden gewährleistet. Auch vor Frost und sonstigen Bruchschäden ist der Versicherungsnehmer, zumindest finanziell geschützt. Mit der Sturmversicherung sind Schäden, die durch Windstöße ab Windstärke 8 entstanden sind und auch Hagelschäden abgedeckt. Die Versicherung bezahlt auch Schadenminderungskosten. Dies sind zumeist Aufräumungs- und Abbruchkosten und Schutzkosten, sowie Sachverständigenrechnungen und Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte. Bei Grundwasserschäden auch die Dekontaminationskosten. Auch ein Wasserverlust und Mietausfall sowie weitere Aufwendungen, die durch die Sturmschäden entstanden sind, können mit der Versicherungsagentur abgerechnet werden. Wenn es Unstimmigkeiten mit dem Schadensausgleich gibt, kann von beiden Seiten auch ein Sachverständiger hinzugezogen werden.