Das Navigationsgerät behauptet, man hätte sein Ziel erreicht, doch am Gebäude lässt sich keine Hausnummer finden und Unsicherheit macht sich breit. Solche Situationen kennt jeder und dann stellt sich natürlich die Frage, ob Hausbesitzer nicht gesetzlich dazu verpflichtend sind eine Hausnummer sichtbar an ihrem Gebäude anzubringen. Rettungsdienst und Feuerwehr suchen ebenfalls häufig nach der richtigen Hausnummer und nicht selten stehen Menschenleben auf dem Spiel, wenn sie nicht rechtzeitig eintreffen, weil die Hausnummer nicht gleich gefunden wurde. Tatsächlich schreibt das Baugesetzbuch vor, dass jeder Hauseigentümer seine Hausnummer sichtbar anbringen muss und Hausbesitzer sollten sich zum Wohle aller an diese Vorschrift halten.
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Regionale Unterschiede bei den Feinheiten
Absatz 3 in § 126 im Baugesetzbuch hält fest, dass der Eigentümer sein Grundstück mit der von der Gemeinde vergebenen Nummer zu versehen hat. Sich die Hausnummer aussuchen dürfen Besitzer allerdings nicht, es sei denn sie erhalten ein Mitspracherecht bei Neubausiedlungen oder können einen konkreten Grund für eine Änderung vorlegen. Des Weiteren gelten in den Regionen und Gemeinden aber unterschiedliche Regelungen was Beleuchtung, Materialien und Anbringungsort angeht. So müssen beispielsweise in Berlin die Hausnummern ausreichend beleuchtet sein und in Darmstadt besteht man darauf, dass sie nicht durch Pflanzen oder eine Anbau verdeckt werden dürfen. Eine bestehende Begrünung der Hauswände stellt zudem keinen Grund dar, eine Hausnummer nicht anzubringen auch wenn der Besitzer dadurch die Optik seines Gebäudes gefährdet sieht. Die Formulierungen der einzelnen Gemeindesatzungen weichen zwar leicht voneinander ab, doch insgesamt verfolgen die Kommunen ein gemeinsames Ziel, denn eine von der Straße aus gut sichtbar angebrachte Hausnummer ermöglicht Feuerwehr und Notarzt ein schnelles Finden ihres Einsatzortes und das kann Leben retten.
Wo erfährt man welche Vorschriften gelten?
An den Häusern der Nachbarn sieht man häufig bereits, aus welchen Materialien die Hausnummern in der Region üblicherweise bestehen und Anpassung ist hier sicherlich nicht falsch. Da Hausnummern aus verschiedenen Materialien und in unterschiedlichen Designs angeboten werden, findet sicher jeder Eigentümer Zahlen, die zu Stil des Gebäudes passen. Genauere Informationen zur Hausnummernpflicht können die zuständigen Behörden liefern. Das örtliche Bauamt kann Auskunft darüber erteilen, welche Vorschriften in der Gemeinde bezüglich der Hausnummer gelten. Edelstahlschilder als Hausnummer sind in den meisten Gemeinden erwünscht und beim Thema Beleuchtung verweisen inzwischen auch die Ämter auf Solarleuchten, die für ausreichend Licht sorgen. Polizei und Ordnungsamt können darauf bestehen, dass eine Hausnummer zeitnah nach einer Aufforderung angebracht wird, weil nur so die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleistet werden kann und sowohl Nothelfer, Postboten als auch andere Personen ohne Behinderung ihr Ziel erreichen können.