Die beste Versicherung gegen Sturmschäden am Haus ist eine solide Bauweise. Hier sind Ingenieure und Behörden gefragt, denn die Standsicherheit eines Gebäudes muss auch bei hohem Windanprall gewährleistet sein. Wenn Stürme aber Bäume kippen oder Hagelkörner groß, wie Tischtennisbälle sind, wird zwangsläufig ein Schaden entstehen, auch wenn die tragenden Teile eines Gebäudes davon nur bedingt betroffen sind.
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Unterversicherung als Problemfall
Die Absicherung gegen solche Schäden, die zum Beispiel erfordern, dass ein Dach neu gedeckt werden muss oder der gesamte Dachstuhl renovierungsbedürftig ist erfolgt über die Gebäudeversicherung. Leider erkennen manche Immobilienbesitzer erst im Schadensfall, dass diese zu wenig Schutz bietet. Ein Fehler, der oft gemacht wird? Die Gebäudeversicherung wird nach einer wertsteigernden Maßnahme nicht angepasst. Dann wird vom ursprünglichen Wert der Immobilie ausgegangen und Versicherung zahlt wesentlich weniger, als nötig, um die Instandsetzung zu decken.
Gebäudeversicherung ist keine Formalie
Ein weiterer Problemfall, mit dem sich Verbraucherzentralen oft konfrontiert sehen, ist eine Unterversicherung von Beginn. Hausbauer und Immobilienbesitzer sehen in der Gebäudeversicherung oft nur eine teure Formalie, der sie nachkommen müssen, weil sie einen Bankkredit zur Finanzierung brauchen. Wurden die Renovierung oder der Kauf dann durchgeführt, wird die Police erst wieder im Schadensfall hervorgekramt und dann ist die Überraschung groß, wenn ein entsprechender Schaden gar nicht versichert ist, beispielsweise ein Wasserschaden.
Wertsteigernde Maßnahmen betreffen auch die Versicherung
Verbraucherschützer raten ihren Kunden, jede Aufwertung eines Gebäudes auch bei der Versicherung zu berücksichtigen. Umgekehrt ist es nicht nötig, die Police neu zu berechnen, wenn es bei Baumaßnahmen um werterhaltende Maßnahmen geht. Das wäre zum Beispiel das Neueindecken eines Dachs nach einem Sturmschaden. Allerdings gibt es auch fatale Maßnahmen, wenn es um die Änderung an Immobilien dreht. Wer sich in sein Haus einen Ofen einbauen lässt, ohne diesen vom zuständigen Kaminfeger abzunehmen, riskiert im Brandfall, dass die Versicherung die Schadensübernahme ganz verweigert, auch wenn das Gebäude gegen Feuer versichert war.