Wer nicht obdachlos ist, hat das große Glück, jeden Tag und jede Nacht ein Dach über dem Kopf zu haben. Ein Privileg, den viele nicht schätzen gelernt haben. Dies ist wohl die Macht der Gewohnheit – sie lässt uns allzu schnell vergessen, was wir besitzen und wie wertvoll das alles ist. Eine Art Ignoranz, aus der wir sehr schnell heraus gerissen werden, sobald wir unser Obdach verlieren – durch ein Unglück zum Beispiel. Zu den häufigsten Ereignissen, die eine Wohnung oder gar ein komplettes Haus zerstören können, gehören solche „natürlicher“ Art – so zum Beispiel Unwetter mit Sturm, Blitz, Regenflut oder Hagel. Aber auch Feuersbrünste und durch Rohrbrüche austretendes Leitungswasser sind oft verantwortlich für häusliche Schäden oder Zerstörung. Das kann sehr schnell sehr teuer, ja sogar so gut wie unbezahlbar werden. Doch es ist möglich sich zu schützen – mit einer Wohngebäudeversicherung.
Sie schützt den Eigentümer eines Wohngebäudes vor den Risiken, welche sich durch die Einwirkung von Feuer und Leitungswasser, Sturm oder Hagel ergeben können. Dabei umfasst jener Schutz nicht nur die Kostendeckung für die Sanierung oder den Wiederaufbau des versicherten Gebäudes, sondern auch die Übernahme möglicher weiterer aus jenem Unglück entstehender Kosten. Der von einer Wohngebäudeversicherung zu leistende Schutz wurde im Jahr 2000 bis ins Detail vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft festgelegt. Daran sind die einzelnen Versicherungsanbieter zwar nicht explizit gebunden, jedoch richten all diese Unternehmen in der Regel ihre Vertragswerke danach aus. Somit beinhaltet der vertraglich definierte Schutz einer Wohngebäudeversicherung so gut wie immer nicht nur das im Versicherungsschein benannte Gebäude sondern auch übliches Gebäudezubehör wie Terrasse und Müllboxen, Klingelanlage und Briefkasten, außerdem ausdrücklich vereinbartes Zubehör (zum Beispiel Carport und Gartenhaus, Befestigung von Hof und Gehweg) und Einbaumöbel.
Allerdings sind Wasserrohre außerhalb des Grundstückes (und damit auch dadurch entstandene Gebäudeschäden) durch eine Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt – es sei denn, man hätte es explizit vereinbart und im Vertrag fixiert. Ebenso nicht versichert sind nach Vertragsabschluss am Gebäude angebrachte Objekte wie etwa Markisen und Schutzdächer, Pergolen und Tore. Wer nun eine Wohngebäudeversicherung abschließen möchte, sollte sich bereits vorab überlegen, ob er sich mit einem einzelnen Schutz gegen Feuer, Leitungswasser oder Sturm zufrieden gibt oder ob er vielleicht nur mit einer Kombination dieser drei Einzelversicherungen ruhig schlafen kann. Letzteres ist nämlich auch möglich. In diesem Fall ergibt sich eine so genannte verbundene Wohngebäudeversicherung, welche durch Naturgewalt bedingte Gebäude-Schäden nahezu rundum abdeckt: gegen Brand und Blitzschlag, Explosion und Implosion, Sturm und Hagel, Leitungswasser und Frost- beziehungsweise Bruchschäden.