Außerplanmäßige Einnahmen für das Bauvorhaben einsetzen

Außerplanmäßige Einnahmen für das Bauvorhaben einsetzenBauvorhaben stellen oftmals eine hohe finanzielle Belastung für den Bauherrn dar, die in der Regel durch einen oder mehrere Kredite abgedeckt werden. Dies trifft auf den Bau des Eigenheims ebenso zu wie auf die neu zu errichtende Produktionshalle. Durch die steigenden Preise für Grundstücke, Baustoffe und Bauleistungen sowie anfallende Kosten für die Beantragung von Genehmigungen usw. kann es passieren, dass der laut dem Baukostenvoranschlag ermittelte Kreditbetrag für das geplante Bauvorhaben nicht mehr ausreicht und daher aufgestockt werden muss. In solchen Fällen können außerplanmäßige Einnahmen oftmals eine günstige Alternative zur Aufnahme eines weiteren Kredits mit allen anfallenden Zinsen und Gebühren darstellen.

Außerplanmäßige Einnahmen helfen Bauherren aus der Klemme

Mit einem ansehnlichen Gewinn im fünf- oder gar sechsstelligen Bereich aus einer Lotterie lässt sich ohne Weiteres das Bauvorhaben für ein komfortables Eigenheim finanzieren oder zumindest unterstützen. Doch neben den Gewinnen aus Lotterien und Wetten zählen beispielsweise auch Erbschaften oder Schenkungen zu den außerplanmäßigen Einnahmen. Wer durch eine betriebsbedingte Kündigung eine hohe Abfindung vom Arbeitgeber erhalten hat, kann diese ebenfalls für das Bauvorhaben nutzen. Der Vorteil ist, dass diese Einnahmen im Gegensatz zu Krediten nicht zurückgezahlt werden müssen und somit die Haushaltskasse deutlich entlasten.

Durch die Nutzung außerplanmäßiger Einnahmen für ein Bauvorhaben im öffentlichen Sektor kann die Gemeinde ebenso Kosten für Kredite einsparen. Außerplanmäßige Einnahmen entstehen beispielsweise aus vertraglichen Beziehungen mit Genossenschaften und Betrieben, aber auch aus Vergnügungssteuern, Kurtaxen, Spenden und Wettspielumsätzen. Die außerplanmäßigen Einnahmen finden bei der Berechnung des planmäßigen Anteils an den Gesamteinnahmen keine Berücksichtigung.