Abschreibungen bei Eigennutzung der Immobilie?

Eine Abschreibung bei einer Eigennutzung der Immobilie ist in Deutschland grundsätzlich zunächst einmal nicht möglich. Allerdings lassen sich hier Einschränkungen feststellen. Gerade wenn die Immobilie zum Beispiel unter Denkmalschutz steht, ist eine Abschreibung auch bei einer Eigennutzung möglich. Hier spielen die Sanierungskosten für das denkmalgeschützte Haus eine wesentliche Rolle. Jährlich können bis zu neun Prozent des Hauses abgeschrieben werden. Die Abschreibung sollte linear erfolgen.

Insgesamt bedeutet dies jedoch trotzdem, dass eine Eigennutzung nicht die Möglichkeit einer Abschreibung bietet. Bei der Anschaffung sollte man deshalb darauf unbedingt achten. Ein Nachteil besteht allerdings auch bei der denkmalgeschützten Immobilie. Wenn die denkmalgeschützte Immobilie an Vorschriften bezüglich der Gestaltung gebunden ist, wie dies in vielen Fällen der Fall ist, lohnt auch die beste Abschreibung nicht mehr viel. Bei Eigennutzung darf nicht wirklich viel am Haus verändert werden.

Wer die Immobilie jedoch vor allem als Anlageobjekt sieht und Steuern sparen will, der sollte rechnen. Unter Umständen kann es sich lohnen. Die zugrunde liegenden Gesetze haben sich bereits mehrmals verändert. Dass eine Abschreibung von eigengenutzten Immobilien weiterhin nicht möglich ist, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. Deshalb lohnt es sich für Interessenten, die Gesetzeslage immer wieder zu überprüfen.

Eine der Möglichkeiten Immobilien abzuschreiben ist auch gegeben, wenn sie vermietet wird.
Geregelt ist die Möglichkeit im § 10 ESTG. Hier finden sich zahlreiche Vorschriften, die darüber Auskunft geben, wann eine Abschreibung zulässig ist. Die Paragrafen sollten genau betrachtet werden. Unter Umständen können Teile der Immobilie doch noch abgeschrieben werden. Beispielsweise wenn ein Teil im Haus für die Selbstständigkeit genutzt wird, etwa als Büro. Auch eine vermietete Anliegerwohnung kann dazu beitragen, dass zumindest ein Teil des Hauses nicht mehr unter die Eigennutzung fällt und dadurch für die Abschreibung genutzt werden kann.